Lamello
Verbindungstechnik
Lamello

Allgemeine Bedingungen Garantie

Version: 2015.1
Stand: 03.2015

Garantie:

Bei Lamello ist mehr für Sie drin: Denn Lamello bietet jetzt nicht nur Innovationen, Top-Qualität und jahrzehntelange Erfahrung im Holzbearbeitungsbereich, sondern auch ab dem 02.03.2015 eine 2-Jahres-Garantie auf jede Maschine, ohne Registrierung. Garantie ab Kaufdatum des Geräts gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

Garantie-Bestimmungen:

Jedes Lamello-Werkzeug unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der Lamello-Qualitätssicherung. Lamello gewährt unbeschadet der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer eine Herstellergarantie.

Für alle Geräte mit CE-Kennzeichen, die zum Sortiment der Lamello gehören, gilt: Die Garantiezeit beträgt 24 Monate nach Kaufdatum für gewerbliche Nutzer und für private Verbraucher. Innerhalb dieser Zeit übernimmt die Lamello im Fall eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten einer Instandsetzung und den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.

Kein Garantiefall liegt insbesondere vor,

  • bei Schäden aufgrund von unsachgemäßer Anwendung durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
  • bei Schäden aufgrund von zweckentfremdetem Einsatz, Benutzung von ungeeignetem Zubehör und Einsatz mit stumpfen Fräswerkzeugen.
  • bei Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung und falscher Stromart
  • bei Schäden aufgrund Fremdeinwirkung wie z.B. Sturz oder Schlag.
  • bei kontinuierlich stark verschleißendem Gebrauch, insbesondere im industriellen Dauerbetrieb oder bei andauernder überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Geräts.

Normale Abnutzung bzw. gebrauchsbedingter Verschleiß an Bauteilen, z.B. Kohlebürsten, Kugellagern, Schaltern, Kabel, Dichtungen ist nicht Gegenstand der Garantie.

Demontierte, teilweise demontierte und mit Fremdteilen reparierte Geräte sind ebenso von der Garantieleistung ausgeschlossen, wie Geräte, an denen von nicht durch Lamello autorisierten Personen Reparaturversuche durchgeführt wurden.

Leistungen der Garantie werden ausschließlich von der Lamello selbst erbracht oder von autorisierten Service-Partnern (Übersicht einsehbar unter www.lamello.com).

Die Garantiefrist wird durch eine erbrachte Garantieleistung weder verlängert noch erneuert.

Im Garantiefall ist das betroffene Elektrowerkzeug zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs (mit Produktbezeichnung und Kaufdatum) und dem ausgefüllten Reparatur-Auftrag vollständig und frachtfrei an die Lamello oder die autorisierten Service-Partner einzusenden. Die Daten in beiden Dokumenten müssen übereinstimmen und die Typenetikette auf der Maschine muss zwingend vorhanden sein.

Abnutzung / Verschleiss:

Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind normale Abnutzungen bzw. gebrauchsbedingter Verschleiß an Bauteilen, z.B. Kohlebürsten, Kugellagern, Schaltern, Kabel, Dichtungen, Werkzeugen ist nicht Gegenstand der Garantie.

Ersatzteilgarantie:

Egal welches Ersatzteil Ihr Gerät benötigt: Wir halten es mindestens 10 Jahre vorrätig, Kohlen und Schalter mindestens 15 Jahre ab letztem Produktionsdatum der Lamello AG. Falls ein Ersatzteil innerhalb 10 Jahre nicht mehr erhältlich ist, erhält der Kunde die nächst grössere Baugruppe zum Ersatzteilpreis.

AGB

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lamello